Ein umfassender Leitfaden über Assistenzhunde

Definition, Aufgaben und Arten einfach erklärt

Ein Assistenzhund ist weit mehr als ein Haustier: Er ist ein speziell ausgebildeter Partner, der Menschen mit Behinderungen im Alltag hilft, ihre Selbstständigkeit zu bewahren oder zurückzugewinnen. Doch was genau ist ein Assistenzhund? Welche Aufgaben übernimmt er? Und wie unterscheidet er sich von anderen Service- oder Therapiehunden? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du wissen musst – klar und verständlich.

Ein umfassender Leitfaden

Einleitung: Die Bedeutung von Assistenzleistungen im Alltag

Assistenzleistungen sind ein fundamentaler Baustein für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Doch was genau versteht man unter einer Assistenzleistung und welche Rolle spielen dabei Assistenzhunde? In diesem umfassenden Artikel erkläre ich euch alles Wichtige rund um das Thema Assistenzleistungen und deren rechtliche Grundlagen in Deutschland.

Was ist eine Assistenzleistung? – Definition und Grundlagen

Eine Assistenzleistung bezeichnet jede Form der Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen dabei hilft, ihren Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und Barrieren zu überwinden.

Rechtliche Grundlagen von Assistenzleistungen

Die rechtlichen Grundlagen für Assistenzleistungen in Deutschland sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV) verankert. Diese Gesetze definieren präzise, welche Voraussetzungen für Assistenzleistungen erfüllt sein müssen.

Nach § 3 des BGG haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Assistenzleistungen, wenn diese:

  • Die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
  • Den Alltag erleichtern
  • Behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen

Assistenzhunde als besondere Form der Assistenzleistung

Definition: Was ist ein Assistenzhund?

Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit Behinderungen durch erlernte Aufgaben im Alltag unterstützt. Nach der Assistenzhundeverordnung wird zwischen verschiedenen Assistenzhund-Arten unterschieden:

1. Blindenführhunde

  • Für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Führen sicher durch den Verkehr
  • Warnen vor Hindernissen
  • Finden Ausgänge, Treppen und wichtige Orte

2. Mobilitätshunde (Servicehunde)

  • Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
  • Öffnen und schließen Türen
  • Heben Gegenstände auf
  • Helfen beim An- und Ausziehen
  • Unterstützen im Alltag mit Rollstuhl

3. Signalhunde

  • Für Menschen mit Hörbehinderung
  • Machen auf Geräusche aufmerksam (Türklingel, Telefon, Wecker)
  • Warnen vor Gefahren
  • Führen zu Geräuschquellen

4. Medizinische Signalhunde

  • Für Menschen mit chronischen Erkrankungen
  • Erkennen medizinischer Notfälle (Epilepsie, Diabetes)
  • Warnen vor Anfällen
  • Holen Hilfe oder Medikamente
  • Bieten emotionale Unterstützung

5. PSB-Assistenzhunde (Psychiatrische Assistenzhunde)

  • Für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen
  • Unterbrechen Dissoziationen und Albträume
  • Führen aus überfüllten Räumen heraus
  • Erinnern an Medikamenteneinnahme
  • Bieten emotionale Stabilisierung in Krisensituationen
  • Warnen vor Panikattacken oder anderen psychischen Krisen
  • Schaffen Sicherheit und Orientierung im Alltag

Assistenzhundeverordnung (AHundV): Rechtlicher Rahmen

Die Assistenzhundeverordnung, die am 1. März 2023 in Kraft trat, regelt detailliert:

Anforderungen an Assistenzhunde

  • Gesundheitliche Eignung des Hundes
  • Wesenseignung und Charaktereigenschaften
  • Spezifische Ausbildungsstandards
  • Prüfungsverfahren

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Monate bei Ausbildungsbeginn
  • Ausbildung durch zugelassene Ausbildungsstätten
  • Möglichkeit der begleiteten Selbstausbildung
  • Regelmäßige Nachschulungen

Prüfung und Zertifizierung

 

  • Praktische Prüfung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
  • Jährliche Nachprüfungen
  • Zertifizierung durch anerkannte Prüfer

Begleitete Selbstausbildung: Ein innovativer Ansatz

Die begleitete Selbstausbildung ist ein besonders wichtiger Aspekt der Assistenzhundeverordnung. Dabei:

  • Bildet der Mensch mit Behinderung seinen Hund selbst aus
  • Wird professionell von einer zugelassenen Ausbildungsstätte begleitet
  • Trägt der Halter das Risiko für Eignung und Ausbildung
  • Muss dieselben Qualitätsstandards erfüllen wie die Fremdausbildung

Vorteile der begleiteten Selbstausbildung:

 

  • Stärkere Bindung zwischen Mensch und Hund
  • Individuellere Anpassung an spezifische Bedürfnisse
  • Kostengünstigere Alternative
  • Flexiblere Zeitplanung

Konkret-individuelle Eignung: Voraussetzungen für Assistenzhunde

Nicht jeder Mensch mit Behinderung benötigt oder ist für einen Assistenzhund geeignet. Die konkret-individuelle Eignung muss nachgewiesen werden durch:

Medizinische Voraussetzungen

  • Fachärztliches Attest über die Behinderung
  • Nachweis der Notwendigkeit der Assistenzleistung (Teilhabe)
  • Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über Grad der Behinderung
(Es kann ein Fachärztliches Attest oder ein Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid über den Grad der Behinderung oder Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers zum Nachweis herangezogen werden. Es müssen nicht alle vorgelegt werden.)

Persönliche Voraussetzungen

  • Fähigkeit zur Hundehaltung
  • Ausreichende Wohnverhältnisse (das muss kein Haus mit Garten sein!)
  • Bereitschaft zur langfristigen Verantwortung
  • Finanzielle Möglichkeiten für Unterhalt und Tierarztkosten

Rechte und Zutrittsberechtigungen

Menschen mit anerkannten Assistenzhunden haben seit dem Teilhabestärkungsgesetz (1. Juli 2021) umfassende Rechte:

Zutrittsrechte

  • Geschäfte und Restaurants
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Arbeitsplatz
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Krankenhäuser und Arztpraxen

Kennzeichnungspflicht

 

  • Kenndecke (Weste) mit „Assistenzhund“-Aufdruck plus offizielle Plakette
  • Zertifizierungsnachweis (offizielle weiße Plakette)
  • Gesundheitszeugnis des Hundes

Finanzierung von Assistenzleistungen

Kostenträger

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Sozialämter
  • Stiftungen und Vereine

Kosten für Assistenzhunde

 

  • Ausbildung: 15.000 – 20.000 Euro in Selbstausbildung (individuelle Kostenvoranschläge, das ist eine grob Überschlagene Summe)
  • Unterhalt: 100 – 200 Euro monatlich
  • Tierarztkosten: 500 – 1.500 Euro jährlich

Unterschiede: Assistenzhund vs. Therapiebegleithund

Es ist wichtig zu verstehen, dass Assistenzhunde und Therapiebegleithunde völlig unterschiedliche Rollen haben:

Assistenzhunde

  • Arbeiten mit einer bestimmten Person
  • Haben spezifische Aufgaben erlernt
  • Genießen rechtliche Sonderstellung
  • Sind überall zugelassen

Therapiebegleithunde

 

  • Arbeiten mit verschiedenen Personen
  • Bieten emotionale Unterstützung
  • Haben keine besonderen Rechte
  • Sind nicht überall zugelassen

Qualitätssicherung und Standards

Ausbildungsstandards

Die Assistenzhundeverordnung legt strenge Qualitätsstandards fest:

  • Mindestens 60 Stunden praktische und theoretische Ausbildung
  • Praktische Ausbildung über 6-24 Monate
  • Regelmäßige Zwischenprüfungen
  • Fortlaufende Weiterbildung

Prüfungsverfahren

 

  • Praktische Prüfung in realen Situationen
  • Theoretische Prüfung des Halters
  • Verhaltensbeurteilung des Hundes
  • Jährliche Nachprüfungen

Häufige Fragen zu Assistenzhunden

Kann jeder Hund zum Assistenzhund ausgebildet werden?

Nein, nicht jeder Hund ist für die Assistenzhund-Ausbildung geeignet. Wichtige Kriterien sind:

  • Ruhiges, ausgeglichenes Wesen
  • Hohe Lernbereitschaft
  • Gesundheitliche Eignung
  • Stressresistenz

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Fremdausbildung: 1-2 Jahre
  • Begleitete Selbstausbildung: 6 Monate – 2 Jahre
  • Abhängig von individuellen Bedürfnissen

Was passiert bei Nichtbestehen der Prüfung?

  • Nachschulung möglich
  • Erneute Prüfung nach zusätzlicher Ausbildung
  • Bei dauerhaftem Nichtbestehen: keine Zertifizierung

Zukunft der Assistenzhunde

Die Assistenzhundeverordnung ist ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion und Teilhabe. Aktuelle Entwicklungen:

Technologische Fortschritte

  • Digitale Hilfsmittel ergänzen Assistenzhunde
  • Apps für Notfallsituationen

Gesellschaftliche Akzeptanz

 

  • Wachsendes Bewusstsein für Assistenzhunde
  • Bessere Aufklärung der Öffentlichkeit
  • Mehr Akzeptanz in öffentlichen Bereichen, auch wenn hier noch Luft nach oben ist, meiner Meinung nach

Fazit: Assistenzleistungen als Schlüssel zur Teilhabe

Assistenzleistungen, insbesondere durch Assistenzhunde, sind ein wichtiger Baustein für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Assistenzhundeverordnung schafft klare Regelungen und Qualitätsstandards, die sowohl Menschen mit Behinderungen als auch der Gesellschaft zugutekommen.

Die begleitete Selbstausbildung eröffnet dabei neue Möglichkeiten für eine individuellere und kostengünstigere Assistenzhund-Ausbildung. Wichtig ist, dass interessierte Personen sich umfassend informieren und professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Assistenzhund-Ausbildung? Als erfahrene Assistenzhundetrainerin biete ich Ihnen professionelle Begleitung in der Selbstausbildung und umfassende Beratung rund um das Thema Assistenzhunde.

Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Rechtliche Beratung ersetzt er jedoch nicht. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich an entsprechende Fachstellen oder Rechtsberatung.

Weiterführende Informationen:

 

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Assistenzhundeverordnung (AHundV)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Örtliche Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen
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